Wiederkehrende Straßenbeiträge

Entlastung für die Bürger - Statement der Koalition 
Seit Jahrzehnten gibt es in Roßdorf eine Straßenbeitragssatzung. Sie legt fest, in welcher Höhe die Anlieger (Grundstückseigentümer) bei einer grundhaften Erneuerung ihrer Straße einen Beitrag zur Finanzierung beisteuern. Die Höhe des Beitrags hängt vom Typus der Straße (Durchgangs-, Sammel-, Anliegerstraße) und natürlich von der Grundstücksgröße und dem Nutzungsfaktor ab. Bisher werden jeweils nur die direkten Straßenanlieger zur Zahlung herangezogen. Dies führte bislang zu teilweise sehr hohen Kosten für die Anlieger, die nicht selten im 5-stelligen Bereich lagen. Um diese Härten zu vermeiden, wurde vom Land Hessen die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeinden ein anderes Abrechnungsmodell wählen können („wiederkehrende Beiträge“).  Dieses sieht vor, die jeweils anfallenden Kosten anstatt allein auf die unmittelbar betroffenen Anlieger auf alle Anlieger eines Abrechnungsgebietes (z.B. eines Ortsteiles) umzulegen.

Dieses Modell ist aus unserer Sicht geeigneter und gerechter als das bisherige Modell, da dadurch die teils enorme finanzielle Belastung für die Betroffenen erheblich verringert wird. Da nach einem gewissen Zeitraum jede Straße sanierungsbedürftig wird und die Straßen nicht nur von den Anliegern genutzt werden, ist diese Vorgehensweise durchaus zweckmäßig. Die SPD/CDU-Koalition hat daher bereits im Juni 2017 den Gemeindevorstand beauftragt, eine solche Straßenbeitragssatzung zu erarbeiten und der Gemeindevertretung vorzulegen.

In der letzten Gemeindevertretersitzung am 27. April 2018 war es dann soweit. Der vorgelegte Entwurf des Gemeindevorstands sieht unter anderem vor, zwei Abrechnungsgebiete (Roßdorf und Gundernhausen) zu bilden. Beitragsfähig ist dabei nur der Investitionsaufwand (die grundhafte Erneuerung). Die laufende Unterhaltung bzw. Instandsetzung ist nicht beitragsfähig. Der Anteil der Gemeinde an den Kosten wird auf 30% festgesetzt. Die verbleibenden Kosten werden auf die erschlossenen Grundstücke im Abrechnungsgebiet  - jeweils abhängig von Grundstücksfläche und Nutzungsfaktor - verteilt.

Beiträge werden nur auf Grundlage der wirklich umgesetzten Maßnahmen und dadurch entstandenen Kosten in einem Abrechnungsgebiet erhoben. Das heißt: In den Jahren, in denen in einem Ortsteil keine grundhafte Straßenerneuerung umgesetzt werden, werden dort auch keine Beiträge fällig.

Um Ungerechtigkeiten zu vermeiden, die dadurch entstehen, dass Grundstückseigentümer erst kürzlich wegen einer Straßenerneuerung oder einer erstmaligen Erstellung zu Zahlungen nach der alten Beitragssatzung herangezogen wurden, wird eine Übergangsregelung getroffen. Diese Regelung sieht vor, die Eigentümer dieser Grundstücke bei erstmaliger Herstellung für 25 Jahre, bei Erneuerung der kompletten Straße für 20 Jahre und bei Erneuerung der Gehwege für 15 Jahre von den Beiträgen im Abrechnungsgebiet zu befreien.

Die Koalitionsparteien hatten schon in ihrem Antrag vom Juni 2017 vorgesehen, die Bürger vor Beschlussfassung durch Bürgerinformationsveranstaltungen über den Satzungsentwurf und seine Auswirkungen zu informieren. Deshalb wurde in der letzten Sitzung auf Antrag der Koalition konsequenterweise beschlossen, die neue Straßenbeitragssatzung zunächst in den Ausschüssen zu belassen, um sowohl die Gemeindevertreter in den Ausschusssitzungen als auch die Bürger in Bürgerversammlungen in Roßdorf und Gundernhausen detailliert durch Experten zu informieren. 

Für die Koalition
Hans-Joachim Lutz und Annette Rückert